12. Feb 2025
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Bundesgesetz zum Nichtraucherschutz

Das Wichtigste in Kürze

  • Passivrauchen stellt eine erhebliche Gefahr für die Gesundheit von Nichtrauchenden (und auch Rauchenden) dar.
  • Vor diesem Hintergrund schützt das Bundesnichtraucherschutzgesetz (BNichtrSchG) Nichtraucher und Nichtraucherinnen vor den schädlichen Auswirkungen von Tabakrauch.
  • Das Gesetz verbietet das Rauchen und die Benutzung von E-Zigaretten und Tabakerhitzern sowie das Rauchen oder Dampfen von Cannabisprodukten in öffentlichen Gebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln.

Gilt bundesweit: Das Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens

Zum 1. September 2007 ist in Deutschland das bundesweit geltende Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in Kraft getreten. Die Beschäftigten in Bundesbehörden und die Fahrgäste im öffentlichen Personenverkehr haben seitdem einen gesetzlichen Anspruch auf Schutz vor dem Passivrauchen. Seit seiner Einführung hat das Gesetz maßgeblich dazu beigetragen, rauchfreie Zonen in öffentlichen Räumen zu etablieren und das Bewusstsein für die Gefahren des Passivrauchens zu schärfen.

Das Gesetz wurde notwendig, weil wissenschaftliche Studien klar belegen können, dass Passivrauchen eine erhebliche Gesundheitsgefahr darstellt. Eine Vielzahl an Studien haben gezeigt, dass der passiv eingeatmete Rauch (Nebenstromrauch, mehr Informationen dazu unter Passivrauchen & Gesundheit) viele der gleichen schädlichen Substanzen wie der direkte Tabakrauch enthält und dass Nichtraucher und Nichtraucherinnen, die regelmäßig Passivrauch ausgesetzt sind, ein erhöhtes Risiko für verschiedene Krankheiten wie Lungenkrebs, Herzkrankheiten und Atemwegserkrankungen haben. Besonders gefährdet sind Kinder, Schwangere und Menschen mit Vorerkrankungen (zum Beispiel an Lunge oder Herz).

Rauchfreie Fahrt in Bahnen und Bussen

Zu den öffentlichen Einrichtungen der Bundesverwaltung, die von dem grundsätzlichen Rauchverbot betroffen sind, gehören neben den Bundesbehörden auch Dienststellen, Gerichte und sonstige öffentliche Einrichtungen des Bundes. Auch Bundestag, Bundesrat, Bundespräsidialamt und Bundesverfassungsgericht fallen unter das Gesetz. Das grundsätzliche Rauchverbot im öffentlichen Personenverkehr betrifft alle öffentlichen Verkehrsmittel, wie etwa Busse und Bahnen.

Ergänzend zum bundesweit geltenden Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens gibt es in den einzelnen Bundesländern Ländergesetze zum Nichtraucherschutz.

Im Frühjahr 2024 wurde das Bundesnichtraucherschutzgesetz angepasst und gilt nun auch für den Konsum von E-Zigaretten und Tabakerhitzern sowie für das Rauchen und Verdampfen von Cannabisprodukten.

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