12. Feb 2025
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Jugendschutz

Das Wichtigste in Kürze

  • Auf Zigarettenschachteln und anderen Tabakverpackungen müssen Warnhinweise stehen. Das schreibt ein Gesetz vor.
  • Ein Warnhinweis auf einer Zigarettenschachtel besteht immer aus Bild und Text. Zum Beispiel kann man dort lesen: „Rauchen verursacht tödlichen Lungenkrebs“.
  • Wenn E-Zigaretten Nikotin enthalten, muss auf der Verpackung stehen: „Dieses Produkt enthält Nikotin: einen Stoff, der sehr stark abhängig macht.“

Jugendschutzgesetz: Rauchen in der Öffentlichkeit

Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) dient dem Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit. Paragraf 10 des Jugendschutzgesetzes befasst sich mit dem „Rauchen“. Paragraf 28 regelt hiermit zusammenhängende Bußgeldvorschriften.

§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren (JuSchG)

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.

(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat

1. an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder

2. durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht entnehmen können.

(3) Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des Versandhandels abgegeben werden.

(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse.

Im Sinne dieses Gesetzes

1. sind Kinder Personen, die noch nicht 14 Jahre alt sind,

2. sind Jugendliche Personen, die 14, aber noch nicht 18 Jahre alt sind.

§ 28 Bußgeldvorschriften

Ordnungswidrig handelt, wer als Veranstalter oder Gewerbetreibender vorsätzlich oder fahrlässig

  • entgegen § 10 Absatz 1, auch in Verbindung mit Absatz 4, ein dort genanntes Produkt an ein Kind oder eine jugendliche Person abgibt oder einem Kind oder einer jugendlichen Person das Rauchen oder den Konsum gestattet
  • entgegen § 10 Absatz 2 Satz 1 oder Absatz 3, jeweils auch in Verbindung mit Absatz 4, ein dort genanntes Produkt anbietet oder abgibt

Gesetz zur Verbesserung des Schutzes junger Menschen vor Gefahren des Alkohol- und Tabakkonsums

Im Juli 2004 ist das Gesetz zur Verbesserung des Schutzes junger Menschen vor Gefahren des Alkohol- und Tabakkonsums (AlkopopStG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz regelt folgendes:

1. Die kostenlose Abgabe von Zigaretten (z. B. zu Werbezwecken) und der Stückverkauf von Einzelzigaretten sind untersagt.

2. Die Mindestgröße von Zigarettenpackungen wurde auf 17 Zigaretten festgeschrieben. Damit wurden die so genannten „Kiddy Packs“ verboten.

Im Zuge der Änderung des Jugendschutzgesetzes im Jahr 2007, das seitdem ein Abgabeverbot von Tabakwaren an Jugendliche unter 18 Jahren beinhaltet, mussten auch die Zigarettenautomaten so umgerüstet werden, dass Jugendlichen darüber keinen Zugang zu Zigaretten haben. Das Alter der Käuferinnen und Käufer von Zigaretten aus dem Automaten wird über die (verpflichtende) Zahlweise per „Geldkarte“ kontrolliert.

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