12. Feb 2025
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Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz

Das Wichtigste in Kürze

  • Immer noch atmen Nichtrauchende an ihrem Arbeitsplatz Tabakrauch ein. Es sind aber weniger geworden.
  • Gesetze wie das Jugendarbeitsschutzgesetz und die Arbeitsstättenverordnung schützen Nichtraucher und Nichtraucherinnen im Betrieb.
  • Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können ihren Beschäftigten helfen, mit dem Rauchen aufzuhören.

Positive Entwicklung beim Schutz von Nichtrauchenden bei der Arbeit

Die Zahl der Menschen, die an ihrem Arbeitsplatz Tabakrauch ausgesetzt sind, hat sich in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten in Deutschland stark verringert. Zu dieser Entwicklung haben vor allem neue gesetzliche Regelungen beigetragen. So sind seit dem Jahr 2002 Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber über die sogenannte Arbeitsstättenverordnung dazu verpflichtet, ihre nichtrauchenden Beschäftigten vor den Gefahren des Passivrauchens ((Link zu Unterseite Passivrauchen)) zu schützen.

Seitdem haben Beschäftigte in Deutschland ein Anrecht auf einen rauchfreien Arbeitsplatz. Ausnahmen bestehen an „Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr“, zum Beispiel in der Gastronomie. Denn in einigen Bundesländern ((Link zu Übersicht Landesnichtraucherschutzgesetze)) darf in Gaststätten teilweise noch geraucht werden. Die Angestellten, die dort arbeiten und beispielsweise rauchende Gäste bedienen, sind dadurch automatisch deren Tabakrauch ausgesetzt.

Das Jugendarbeitsschutzgesetz

Außerdem gilt für alle Betriebe in Deutschland das Jugendarbeitsschutzgesetz. Darin ist geregelt, dass im Betrieb an Personen unter 18 Jahren weder Tabak noch Alkohol abgegeben werden darf. Das Gleiche gilt im Übrigen für E-Zigaretten.

Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen können beim Rauchstopp helfen

Untersuchungen zeigen, dass in einigen Berufen überdurchschnittlich viel geraucht wird. Stress und psychische Belastungen am Arbeitsplatz können dazu beitragen, dass Beschäftigte vermehrt zur Zigarette greifen. Die Arbeit kann aber auch zum Ort werden, an dem Menschen aufhören zu rauchen: mit Hilfe von Rauchstopp-Angeboten. In der Regel sind das Gruppenkurse, die sich direkt an Beschäftigte wenden und zumeist auch vor Ort in den Betrieben stattfinden. Der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin stellt meist die Räume zur Verfügung und bezahlt in der Regel auch den Kurs, der typischerweise in der Arbeitszeit stattfindet. Über diese Website kann man sich über rauchfrei-Kurse im Betrieb (und auch außerhalb) informieren: http://www.rauchfrei-programm.de/. Inzwischen gibt es auch zahlreiche online durchgeführte Rauchstopp-Angebote.

Ein rauchfreier Arbeitsplatz fördert die Gesundheit aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und erhöht außerdem die Wirtschaftlichkeit des Betriebs.

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