Ziel der Werbung: Rauchen mit positiven Eigenschaften verbinden
Im Jahr 2020 hat die Tabakindustrie über 230 Millionen Euro für Werbung ausgegeben: eine beträchtliche Summe, insbesondere wenn man bedenkt, wie groß der Einfluss von Tabakwerbung auf das Rauchverhalten vieler Menschen ist. Denn: Die Werbung für Zigaretten und andere Rauch- und Nikotinprodukte spielt eine entscheidende Rolle bei der Verbreitung des Rauchens in der Gesellschaft.
Eine der wichtigsten Strategien der Tabakindustrie besteht darin, das Rauchen mit positiven Eigenschaften wie Freiheit, Abenteuer und Erfolg zu verbinden. Raucher und Raucherinnen werden in der Werbung außerdem häufig als rebellisch, selbstbewusst und unabhängig darstellt. Dies kann insbesondere einen starken Einfluss auf Jugendliche haben, die nach Identität und Selbstbestimmung suchen. Die Verbindung zwischen Rauchen und bestimmten Lebensstilen, wie zum Beispiel Extremsportarten oder urbanem Lebensstil, kann diese Botschaft noch verstärken.
Die Folgen dieser Werbestrategien sind weitreichend. Studien zeigen, dass Jugendliche, die verstärkt Tabakwerbung ausgesetzt sind, eher anfangen zu rauchen.
Europaweite Regulierung von Tabakwerbung
Weil Werbung so einen starken Einfluss auf das Rauchverhalten von Menschen hat, unterliegt sie in Deutschland und Europa rechtlichen Regeln. So ist das Bewerben von Tabakprodukten im Hörfunk und Fernsehen bereits seit 1975 verboten. Im Januar 2007 wurde die deutsche Gesetzgebung an die Tabakwerberichtlinie der EU (2003/33/EG) von 2003 angepasst. Diese Richtlinie sieht eine einheitliche Regelung von Tabakwerbung und -sponsoring für alle EU-Mitgliedsländer vor. So ist seit Anfang 2007 Werbung für Tabakprodukte auch in Zeitungen, Zeitschriften, Magazinen und im Internet verboten. Ausgenommen sind Veröffentlichungen, die für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Tabakindustrie gedacht sowie Printmedien, die nicht für den EU-Markt bestimmt sind.
Verbote in Kinos und auf Plakatwänden
Seit dem Jahr 2021 gilt ein Verbot von Tabakwerbung in Kinos, wenn der jeweilige Film für Kinder und/ oder Jugendliche freigegeben ist. Außerdem dürfen außerhalb von Fachgeschäften keine Gratisproben mehr verteilt werden. Seit 2022 ist Tabakwerbung zudem auf Außenwerbeflächen (z.B. Plakatwände und Bushaltestellen) verboten. Seit 2023 gilt das auch für Werbung für Tabakerhitzer, mit dem Beginn des Jahres 2024 darf auf Außenwerbeflächen nicht mehr für E-Zigaretten geworben werden.