Verbesserter Verbraucherschutz
Im Jahr 2014 hat das Europäische Parlament eine Tabakrichtlinie beschlossen, die zwei Jahre später in deutsches Recht umgesetzt wurde. Ziel dieser Richtlinie ist es, die Raucherquote in der Europäischen Union zu senken, den Verbraucherschutz zu stärken und dazu beizutragen, dass vor allem junge Menschen gar nicht erst mit dem Rauchen beginnen.
Bei Zigaretten, Tabak zum Selberdrehen und Wasserpfeifentabak müssen auf jeweils zwei Drittel der Vorder- und Rückseite Warnhinweise angebracht werden. Diese Warnhinweise bestehen jeweils aus einem Bild und einem Text. Für alle „Rauchtabakerzeugnisse“ – dazu zählen neben Zigaretten, Tabak zum Selbstdrehen und Wasserpfeifentabak auch Zigarren, Zigarillos und Pfeifentabak – haben den Warnhinweis „Rauchen ist tödlich“ zu tragen. Auf rauchlosen Tabakerzeugnissen (zum Beispiel Schnupftabak) ist folgender Hinweis anzubringen: „Dieses Tabakerzeugnis schädigt Ihre Gesundheit und macht süchtig.“
Auch E-Zigaretten und die dazugehörigen Liquids fallen unter das Tabakrecht. Das bedeutet unter anderem, dass auch die Verpackungen dieser Produkte nach einheitlicher Vorschrift gekennzeichnet werden (und außerdem einen Beipackzettel enthalten) müssen. Wenn in den Liquids Nikotin enthalten ist, muss folgender Warnhinweis angebracht werden: „Dieses Produkt enthält Nikotin: einen Stoff, der sehr stark abhängig macht.“
Maximale Schadstoffmenge pro Zigarette
Mit Einführung der Tabakrichtlinie sind Angaben über den Gehalt an Teer, Nikotin oder Kohlenmonoxid auf den Packungen nicht mehr zulässig, da diese sich als irreführend erwiesen haben. Denn diese Angaben könnten Verbraucher und Verbraucherinnen glauben lassen, dass bestimmte Zigaretten weniger schädlich seien als andere. Stattdessen müssen sich die Hersteller hinsichtlich dieser Werte an bestimmte Obergrenzen halten. Als gesetzliche Höchstwerte sind pro Zigarette Emissionen von maximal 10 Milligramm Teer, 1 Milligramm Nikotin und 10 Milligramm Kohlenmonoxid pro Zigarette vorgeschrieben.
Wirksamkeit der Warnhinweise
Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags kamen im Jahr 2017 auf Basis einer Studienrecherche zu folgendem Schluss: „Länderübergreifend geht aus den Studien hervor, dass bildliche Warnhinweise aufgrund der einprägsamen, emotionalen Wirkung effizienter sind als textliche Warnhinweise“. Über die Bilder könnten auch Menschen mit einem „niedrigen sozioökonomischen Status“ (in der Regel definiert durch niedrigeres Einkommen sowie geringerem formalen Bildungsabschluss und Berufsstatus) sowie insbesondere Jugendliche erreicht werden. Bei Heranwachsenden könnten die Warnbilder dazu beitragen, dass sie sich gegen das Rauchen entscheiden. Laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist insbesondere eine Kombination aus Bild und Textinformationen wirkungsvoll für die Vermittlung der möglichen schweren gesundheitlichen Folgen des Rauchens.