11. Feb 2025
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Nikotinbeutel

Das Wichtigste in Kürze

  • Nikotinbeutel werden in den Mund gelegt und das Nikotin gelangt von dort aus in den Blutkreislauf und bis in das Gehirn.
  • Nikotinbeutel gibt es in verschiedenen Geschmacksrichtungen. Nikotinbeutel enthalten keinen Tabak, sondern Pulver mit Nikotin.
  • Die Rechtslage von Nikotinbeuteln ist derzeit noch unklar.

Ohne Tabak – aber mit Nikotin 

Nikotinbeutel (Nikotinpouches) sind kleine nikotinhaltige Beutelchen, die in den Mund (unter die Ober- oder Unterlippe oder in die Backentasche) gelegt werden. Sie sind in verschiedenen Geschmacksrichtungen und Nikotinstärken erhältlich. Über die Mundschleimhaut gelangt das Nikotin in den Blutkreislauf und bis in das Gehirn, wo es seine Wirkung entfaltet. Damit werden Nikotinbeutel ähnlich wie der schwedische „Snus“ verwendet – allerdings mit dem Unterschied, dass die Nikotinbeutel keinen Tabak enthalten, sondern ein nikotinhaltiges Pulver.

Laut Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) werden für die Herstellung dieses Pulvers „Nikotinsalze verwendet, die unter anderem mit mikrokristalliner Zellulose, verschiedenen Salzen (Natriumcarbonat und -hydrogencarbonat), Zitronensäure und Aromen versetzt sind“. Nikotinbeutel werden in verschiedenen Geschmacksrichtungen (zum Beispiel Lakritz, Minze, Menthol oder Fruchtaromen) verkauft. Der Nikotingehalt der Produkte kann laut BfR sehr unterschiedlich sein.

Vorsicht Vergiftungsgefahr!

Beim Konsum wird ein Nikotinspiegel im Blut erreicht, der vergleichbar ist mit dem Nikotinspiegel in Folge des Konsums von regulären Tabakzigaretten oder E-Zigaretten oder diesen sogar übersteigt. In einer Studie konnte zudem gezeigt werden, dass der Nikotinspiegel beim Konsum von Nikotinbeuteln sehr schnell ansteigt. Hieraus kann auf ein mögliches Abhängigkeitspotential dieser Produkte geschlossen werden.

Achtung: Es ist bereits zu Vergiftungen mit Nikotinbeuteln gekommen. Deshalb sollten diese Produkte ausschließlich außerhalb der Reichweite von Kindern und Jugendlichen aufbewahrt werden. Gleiches gilt grundsätzlich für alle nikotin- und/ oder tabakhaltigen Produkte. Denn insbesondere für Kinder kann eine Nikotinvergiftung lebensbedrohlich werden!

Belastbare Aussagen zur Gesundheitsschädlichkeit von Nikotinbeuteln fehlen derzeit noch. Was jedoch feststeht: Das in ihnen enthaltene Nikotin macht schnell abhängig. Außerdem kann von Nikotin eine eigene Gesundheitsschädlichkeit ausgehen. Insbesondere folgende Personengruppen sollten grundsätzlich keine nikotinhaltigen Produkte konsumieren:Kinder und Jugendliche, Menschen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen sowie Schwangere und Stillende.

Unklare Rechtslage

Im Jahr 2023 beschäftigten sich die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags mit der Rechtslage zu Nikotinbeuteln. Unter anderem informierten sie darüber, dass „eine spezielle gesetzliche Regelung für tabakfreie Nikotinbeutel in Deutschland nicht besteht“. Und weiter: „Die Bundesregierung sei mit den Bundesländern zu möglichenRegelungen im Austausch.“ Außerdem wird darauf hingewiesen, dass „es für einen effektiven Verbraucherschutzaufgrund des europäischen Marktes einer europaweit einheitlichen Regelung bedürfe“.

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